6. Okt 2017
Einschränkungen Melanchthonianum WS 17/18
Im Lehrgebäude „Melanchthonianum“ am Universitätsplatz wird derzeit der Fahrstuhl erneuert. Diese Arbeiten werden noch bis voraussichtlich Anfang November andauern. Somit ist das Melanchthonianum derzeit für Menschen, die den Fahrstuhl benötigen, nicht zugänglich!
Herr Dr. Christfried Rausch, Mitarbeiter des Behindertenbeauftragten des Senats, schrieb dazu in einem Rundschreiben an alle Mitarbeiter und Studierende:
„Was bedeutet das?
1. Für die dort stattfinden Informationsveranstaltungen der zentralen Orientierungstage:
Eine Verlegung in barrierefrei zugängliche Räume war in der Kürze der Zeit nur für die Informationsveranstaltung „Studieren mit Handicap“ möglich. Diese findet im Anhalter Zimmer in der Burse zur Tulpe statt.
Von der Unzugänglichkeit betroffene Personen melden sich bitte bei Frau Breitfeld (http://studienberatung.verwaltung.uni-halle.de/beraterteam/). Diese leitet Ihnen zumindest die Unterlagen der Veranstaltungen (Folien) und den Kontakt zu den Referent*innen weiter, so dass Sie Ihre Fragen an diese stellen können.
2. Für die Lehrveranstaltungen der ersten drei Wochen Vorlesungszeit:
Die Lehrenden müssen absichern, dass betroffene Studierende dennoch an der jeweiligen Lehrveranstaltung teilhaben können.
Sind Sie Student*in, haben sich in eine Lehrveranstaltung im Melanchthonianum eingetragen und sind auf den Fahrstuhl angewiesen? Dann nehmen Sie Kontakt zu der Lehrperson auf.
Bieten Sie eine Lehrveranstaltung im Melanchthonianum an? Wenn sich ein*e Studierende*r bei Ihnen meldet, der sich in Ihre Lehrveranstaltung eingetragen hat aber auf den Fahrstuhl angewiesen ist, prüfen Sie bitte folgende organisatorische Maßnahmen:
a. Kann die Lehrveranstaltung über Frau Schlechtweg in einen barrierefrei zugänglichen Raum eines anderen Gebäudes verlegt werden?
b. Setzen Sie sich mit dem @llz in Verbindung und prüfen Sie, ob die Lehrveranstaltungen von Ihrem Raum im Melanchthonianum aus mit Livestream übertragbar sind: http://llz.uni-halle.de/service/ !
c. Stellen Sie den betroffenen Studierenden die Lehr-Lern-Materialien für die ersten Wochen zur Verfügung !
d. Organisieren Sie Patenschaften mit Kommilitonen, die dem betroffenen Studierenden den Lehr-Lern-Stoff der ersten drei Wochen vermitteln und zum Beispiel Mitschriften anfertigen !
ACHTUNG: Sie dürfen die Betroffenen NICHT aus der Lehrveranstaltung ausschließen und Sie dürfen in dieser Zeit auch die Verhinderung der Teilnahme NICHT als Nichtteilnahme werten !“