1. Apr 2019
Fotowettbewerb im April gestartet: „Guten Morgen. Kaffee?“
Der Frühling ist da. Am morgen wecken uns Sonnenschein und Vogelgezwitscher. Wie schön.
Für alle, die wie ich – trotz Frühlingsgefühlen – nicht vor 10 Uhr aus den Federn kommen, den Wecker liebevoll ignorieren und sich jeden Tag viel zu spät zerknautscht in die Küche schleppen – Kaffee? – widmen wir den Fotowettbewerb im April dem guten Morgen.
Ob 5 Uhr oder 10 Uhr.
Ob Kaffee, Katze oder grüner Tee.
Erlaubt ist, was euren morgen gut macht.
Wie immer gilt: Ladet bis zum 25. April eure schönsten Bilder zum Thema „Guten Morgen. Kaffee?“ mit dem Dateinamen “Vorname_Name.Dateiendung” im Dateiordner in der Veranstaltung Fotowettbewerb Stud.IP hoch.
Hinweise
- Als Grundsatz gilt: das Foto muss dir gehören und soll natürlich weiterhin dir gehören. Beachte bitte deshalb, dass dein Bild nicht gegen das Urheberrecht verstößt und du alle Rechte daran besitzt. Du kannst also nur mit einem Bild teilnehmen, dass du selber fotografiert hast und auf dem sich keine urheberrechtlich geschützten Inhalte befinden. Es ist also z.B. nicht erlaubt, ein Poster oder eine Postkarte abzufotografieren, wenn diese urheberrechtlich geschützt sind. Achte bitte auch auf eventuelle Persönlichkeitsrechte. Wenn sich darauf weniger als 3 Personen (im öffentlichen Raum, in privaten Räumen alle Personen) befinden, muss eine Einverständniserklärung dieser Personen zur Veröffentlichung vorliegen.
- Du überträgst uns eine unbefristete, nicht exklusive, weltweit gültige Lizenz, dein Foto auf Universitätsseiten zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, speichern, neu zu formatieren und abzuändern. Dies betrifft ausschließlich technische Notwendigkeiten wie etwa das Erstellen von verschiedenen Größen z.B. für Thumbnails. Der Verwendung deines Fotos kannst du jederzeit widersprechen und uns mit der Löschung aller Versionen beauftragen.
- Bitte beachte, dass nur Angehörige der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, d.h. Studenten der MLU oder Mitarbeiter der MLU, am Stud.IP-Fotowettbewerb teilnehmen dürfen.