10. Mai 2023
„Ungeklärte Lizenz“ beim Hinzufügen von Dateien nicht mehr verfügbar
Mit dem Update wird es eine Änderung beim Hinzufügen bzw. Einstellen von Dokumenten in Stud.IP – Veranstaltungen und Einrichtungen geben.
Zusätzlich zu den Einstellungen:
- Fremde Werke ohne Lizenz (§ 60a UrhG)
- Nutzungserlaubnis oder Lizenz liegt vor
- Selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk
- Werk mit freier Lizenz
- Gemeinfreie Werke
wird es die als Standard vorbelegte Einstellung:
- private Nutzung
geben.
Mit der Einstellung „private Nutzung“ wird das Herunterladen der Dokumente nur für den Eigentümer selbst möglich sein. Den Teilnehmenden der Veranstaltung wird der Dateiname, gefolgt von einem Schloss, angezeigt.
Möchten die Teilnehmenden die Datei herunterladen werden sie darauf hingewiesen, dass dies nur für den Eigentümer möglich ist.
Soll die hochgeladene Datei durch Studierende nutzbar sein, wählen Sie bitte eine andere als private Lizenzoptionen. Um die Auswahl zu erleichtern, finden Sie Hinweise und Beispiele, sowie Links zu ausführlicheren Informationen nach dem Hochladen direkt unter den jeweiligen Lizenz-Optionen.
Die bisherige Einstellung „ungeklärte Lizenz“ wird es nicht mehr geben. Das Herunterladen der so gekennzeichneten Dokumente wird weiterhin möglich sein.
Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre
Die gesetzlich erlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre ist im §60a UrhG geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Wiki des @LLZ.
Die erlaubte Nutzung setzt geschlossene Veranstaltungen voraus. Verwenden Sie im Stud.IP für Ihre Veranstaltung ein Anmeldeverfahren ist diese Bedingung grundsätzlich erfüllt. Sollten Sie als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnetes Material verwenden und ihre Veranstaltung nicht geschlossen sein, ist das Herunterladen der mit §60a gekennzeichneten Dokumente nicht möglich.
Um das Herunterladen in einem solchen Fall zu ermöglichen, klicken Sie in der Verwaltung Ihrer Veranstaltung auf den Punkt „Zugangsberechtigungen“ und wählen Sie in den Anmelderegeln „Zugang gesperrt“ .
Danach ist das Herunterladen der §60a-Dateien möglich.
Auf dem Arbeitsplatz werden die Dateien mit ungeklärter Lizenz in einer eigenen Liste angezeigt. Nun wollte ich für einige der Dateien die Lizenzinfo ändern — es gibt nach dem Auswählen einer Datei nicht die Möglichkeit, diese zu bearbeiten.
;TLDR: Im Bearbeiten-Feld bis zu den Lizenzen herunterscrollen, dort Lizenz wählen und dann speichern. Mit Backspace oder dem Zurück-Knopf des Browsers zurück zur Liste kehren.
Sehr geehrter Dr. Gersonde, es freut uns, dass Sie die ungeklärten Lizenzen bereinigen. Der Dialog zum bearbeiten hat leider häufig eine Größe, die nicht vermuten lässt, dass dieser scrollbar ist und sich unter den allgemeinen Angaben noch eine Lizenzauswahl befindet.